Welche Inhalte dein Coachingvertrag haben sollte

Coachingvereinbarung

Nachdem du in einem Vorgespräch alle relevanten Punkte besprochen hast, empfiehlt es sich insbesondere im Kontext von Organisationen und Unternehmen alle besprochenen Punkte schriftlich in einem Coachingvertrag festzuhalten. Bei diesem formalen Vertrag handelt es sich in der Regel um einen Dienstvertrag. Im Gegensatz zu einem Werkvertrag wird in einem Dienstvertrag kein bestimmtes Ergebnis oder Ziel versprochen.

Wieso solltest du eine schriftliche Vereinbarung nutzen?

Ein Coachingvertrag ist besonders ratsam, wenn du etwaige Missverständnisse ausschließen möchtest. Größere Organisationen und Unternehmen haben oft ihre eigenen Coachingverträge. Diese solltest du dir gut anschauen und ggf. noch ergänzen. So ist mir beispielsweise aufgefallen, dass so etwas wie Stornokosten meist nicht enthalten sind. Das ist dann wichtig, wenn dir beispielsweise 1 Tag vorher abgesagt wird und du dafür ein Ausfallhonorar berechnen möchtest. Solltest du nämlich einen Raum angemietet haben und keinen Passus in deinem Coachingvertrag für kurzfristige Absagen haben, so bleiben die Kosten womöglich bei dir hängen. Auch für den Fall, dass du Zwischen- oder Auswertungsgespräche führst, sollten hier die Kosten mit rein, da sonst deine Honorierung strittig sein kann.

Kleinere Organisationen und Unternehmen haben dahingegen oft keine vorgefertigten Verträge. Insbesondere dann, wenn die Zusammenarbeit mit einer externen Person (Coach, Berater, etc.) noch neu ist. Sie sind meist dankbar, wenn du ihnen die Arbeit abnimmst und ihnen deinen Vertrag zur Verfügung stellst.

Jetzt fragst du dich vielleicht, ob die wichtigsten Inhalte in deinem Coachingvertrag enthalten sind. Hier hast du jetzt die Möglichkeit, einen Abgleich vorzunehmen.

Wichtige Inhalte für den Coachingvertrag

Im Rechtshandbuch für Berater und Coaches stellt der Rechtsanwalt Hans Olbert einen Mustervertrag zur Verfügung und gibt folgende Empfehlung für den Inhalt eines Coachingvertrages:

  • Leistung
  • Haupttätigkeit
  • Zielrichtung des Coachings
  • Vorbereitungsgespräch
  • Bereitschaft zu Kooperation und gegenseitigem Vertrauen
  • Terminplanung
  • Gesamtdauer/Zahl der Sitzungen/Zeitplan
  • Verlängerungsmöglichkeit
  • Terminänderungen/Absagen/Ausfälle
  • Nachholung von Terminen
  • gegebenenfalls Vertretungsregelung
  • Gegenleistung
  • Honorar/MwSt./Kosten
  • Ausfallhonorar/Stornierungskosten
  • Sonstiges
  • Kündigungsmöglichkeit
  • Datenschutz/Vertraulichkeit

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Andrea Schlösser – Coaching leicht gemacht

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